top of page
Modernes Haus

WEG-Verwaltung

Verwaltung von Wohnungseigentum

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonders Organ, den Hausverwalter(-in). Nach §20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

Die Hausverwaltung ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümerschaft und Verwalter(-in). Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrung für die eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der Erfahrung, die für eine Kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften, voraus.

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung.


Zu unseren Grundleistungen gehören folgende Aufgaben:


  • Erstellen von Wirtschaftplänen und Haushaltsgeldabrechnungen

  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen

  • Belegprüfung mit den Verwaltungsbeiräten

  • Eigentümerversammlung

  • Entwerfen und versenden von Rundschreiben und Aushängen

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

  • Rechnungskontrolle

  • Ortstermine




Kaufmännische Leistungen


  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge

  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen

  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen

  • Ãœberwachung von Zahlungseingängen

  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand

  • Verwalten und Disponieren von Geldmittel auf dem Girokonten, Festgeld- und Sparkonten Rechnungskontrolle

  • Anweisen und Verlassen von Zahlungen

  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung

  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben

  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft

  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, veranlassen von Heizungskosten

  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbauch)

  • Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommensteuer- /Umsatzsteuergesetz, Abgabeverordnung, Grundsteuergesetz etc.


Technische Leistungen


  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)

  • Einweisen und Einarbeiten des Hausmeisters

  • Beschaffen öffentlicher Genehmigungen (Antenne)

  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflicht, Aufzugs-, Heizung-,Pumpen- und Feuerlöscherwartung)

  • Vorbereiten und Organisieren von TÃœV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.)

  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B, Rohrbruch), einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung

  • Vergeben / Ãœberwachen von Instandsetzung und Instandhaltungsmaßnahmen, einschl. Abrechnen / Beauftragen von Sachverständigen

  • Kennen und Beachten von z. B. DIN Best., Landesbauverordnung, Druckbehälterverordnung, Orts- Bausatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung, einschl. der Durchführungsbestimmungen


Allgemeine Verwaltung


  • Korrespondenz mit Eigentümern

  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümer, Hausmeistern, Lieferanten

  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung

  • Maßnahmen der Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen der Gemeinschaft

  • Beraten von Eigentümern und Hausmeistern

  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträge etc.)

  • Terminabstimmung, Saalbestellung

  • Abschluss von Verträgen (Wartung-, Versicherungs-, Dienstleisungs-, Lieferantenverträge etc.)

  • Erstellen der Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung

  • Erstellen von Beschlussniederschriften einschl. Versenden an die Eigentümer

  • Mitwirken bei Gerichtsterminen (Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen)

  • Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)

  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht

WEG-Verwaltung: Dienstleistungen
bottom of page