WEG-Verwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentum
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonders Organ, den Hausverwalter(-in). Nach §20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.
Die Hausverwaltung ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Wohnungseigentümerschaft und Verwalter(-in). Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrung für die eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der Erfahrung, die für eine Kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften, voraus.
Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung.
Zu unseren Grundleistungen gehören folgende Aufgaben:
Erstellen von Wirtschaftplänen und Haushaltsgeldabrechnungen
Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
Belegprüfung mit den Verwaltungsbeiräten
Eigentümerversammlung
Entwerfen und versenden von Rundschreiben und Aushängen
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
Rechnungskontrolle
Ortstermine
Kaufmännische Leistungen
Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
Überwachung von Zahlungseingängen
Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
Verwalten und Disponieren von Geldmittel auf dem Girokonten, Festgeld- und Sparkonten Rechnungskontrolle
Anweisen und Verlassen von Zahlungen
Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben
Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
Erstellen von Wirtschaftsplänen, veranlassen von Heizungskosten
Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbauch)
Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommensteuer- /Umsatzsteuergesetz, Abgabeverordnung, Grundsteuergesetz etc.
Technische Leistungen
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
Einweisen und Einarbeiten des Hausmeisters
Beschaffen öffentlicher Genehmigungen (Antenne)
Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflicht, Aufzugs-, Heizung-,Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.)
Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B, Rohrbruch), einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
Vergeben / Überwachen von Instandsetzung und Instandhaltungsmaßnahmen, einschl. Abrechnen / Beauftragen von Sachverständigen
Kennen und Beachten von z. B. DIN Best., Landesbauverordnung, Druckbehälterverordnung, Orts- Bausatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung, einschl. der Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung
Korrespondenz mit Eigentümern
Verhandeln mit Behörden, Eigentümer, Hausmeistern, Lieferanten
Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
Maßnahmen der Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen der Gemeinschaft
Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträge etc.)
Terminabstimmung, Saalbestellung
Abschluss von Verträgen (Wartung-, Versicherungs-, Dienstleisungs-, Lieferantenverträge etc.)
Erstellen der Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
Erstellen von Beschlussniederschriften einschl. Versenden an die Eigentümer
Mitwirken bei Gerichtsterminen (Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen)
Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht